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TAUSCHRING BRAUNSCHWEIG

Spielregeln

Version 2.3 vom 01. November 2010


Wir sind eine Initiative zwischen erweiterter Nachbarschaftshilfe und sozial verträglichem alternativen Wirtschaftskreislauf. Bei uns sind Menschen jeden Alters, mit unterschiedlicher Herkunft, Religionen und Anschauungen mit vielfältigen Talenten und Fähigkeiten. Wir wollen unsere unterschiedlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen zum Nutzen Aller verwenden. Durch den direkten Austausch in der Begegnung mit anderen Menschen wollen wir Kontakte fördern. Wir haben zum einfachen Lesen im Text die männliche Form der "Teilnehmer" gewählt, verstehen darunter auch "Teilnehmerinnen" und wünschen uns mehr davon.

 


1. KONTAKTE


Wir treffen uns regelmäßig, z. Zt. zweimal im Monat, zu Tauschringtreffen, auf denen wir uns kennen lernen, miteinander tauschen und die Tauschzeitung erhalten. Monatlich wird eine Tauschzeitung erstellt, in der Teilnehmer, Telefon bzw. Kontaktmöglichkeit, Angebote und Nachfragen aufgelistet sind. Die Ausgabe kann entfallen, wenn gegenüber der letzten Ausgabe keine Änderungen vorliegen. Auf Wunsch kann die Tauschzeitung zugeschickt werden, dafür fallen zusätzliche Versandkosten an, deren Höhe jährlich beschlossen wird (Jahresabo).
Teilnehmen am Tauschring kann jede natürliche und juristische Person. Juristische Personen benennen eine natürliche Person, die ihre Interessen vertritt und Ansprechpartner des Tauschrings ist.

 


2. ZEITKONTEN

Jeder neue Teilnehmer erhält ein persönliches Zeitkonto bei der Tauschringzentrale mit einer Belastungsgrenze von 600 Mariengroschen (MGr). Nach Ablauf von 12 Monaten der Teilnahme erhöht sich die Belastungsgrenze auf  3000 Mariengroschen (MGr), dies entspricht einem Zeitaufwand von 50 Stunden Diese Grenze kann in besonderen Fällen nach Absprache erweitert werden. Verfügung über das Konto hat nur der Teilnehmer. Alle Buchungen erfolgen durch die Kontoführung. Auf dem Konto werden Tauschvorgänge zwischen den Teilnehmern als Guthaben bzw. Belastung gebucht. Monatlich wird das Konto mit 12 Mariengroschen belastet. Der Tauschring führt selbst ein Konto, auf das die Umlagen gehen und von dem Zeitaufwendungen für den Tauschring erstattet werden. Die Zeitkontoführung wird jährlich zur Jahreshauptversammlung geprüft (siehe Punkt 11).


3. KOSTEN


Es wird ein Aufnahmebeitrag von 7,50 € einmalig erhoben, der im ersten Jahr der Teilnahme am Tauschring auch als Jahresbeitrag gilt. Zum Ausgleich finanzieller Aufwendungen des Tauschrings wird jährlich ein Beitrag von z.Zt. 6,- € erhoben. Er ist bis 31.03. des Kalenderjahres zu zahlen. Ist die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, wird die Veröffentlichung sämtlicher Daten des Teilnehmers bis zur Zahlung ausgesetzt.

 

4. TAUSCHANZEIGEN


Jeder Teilnehmer erhält Vordrucke, genannt "Tauschanzeige", für Tauschanzeigen und Tauschwünsche. Diese werden schnellst möglichst in die Online-Datenbank eingepflegt. Zusätzlich erhält der Teilnehmer einen Zugang zu dieser Online-Datenbank zur direkten Eingabe seiner Tauschanzeige.

 

5. TAUSCHMITTEILUNGEN


Jeder Teilnehmer erhält Vordrucke, genannt "Tauschmitteilungen", als Beleg für Tauschvorgänge. Der Nehmer (Nachfrage) übergibt nach dem Tausch die vollständig ausgefüllte Tauschmitteilung unterschrieben an den Anbieter (Angebot). Dieser zeichnet sie gegen und reicht sie bei der Tauschring-Zentrale zur Zeitbuchung ein. Die Tauschmitteilungen enthalten die Namen von Nehmer und Anbieter, Telefonnummer oder Zeitkonto, Tauschdatum zur Verbuchung, sowie einen Hinweis auf den Tauschzweck. Es ist auch möglich, mehrere Tauschvorgänge unter denselben Teilnehmern in einer Zeitsumme zusammenzufassen.

Der Wert eines Tauschs wird zwischen den Tauschpartnern ausgehandelt. Grundlage ist, dass alle Zeitleistungen gleichwertig sind und ein Richtwert von 60 Mariengroschen für eine Arbeitsstunde festgelegt ist. Für Materialkosten, Auslagen und Ähnliches vereinbarte Geldbeträge werden zwischen Anbieter und Nehmer direkt erstattet. Tauschmitteilungen beruhen auf gegenseitigem Vertrauen, deshalb wird Einbelegführung vereinbart. Dies erübrigt grundsätzlich Kontrollen, Nachfragen und Bestätigungsvorgänge. Dies ermöglicht zukünftig auch eine direkte Übermittlung, z.B. als Emailübertragung. Mögliche zeitliche Verschiebungen werden durch die Transparenz der Zeitkonten eingeschränkt.


6. TRANSPARENZ


Der Stand aller Tauschkonten und die Zahl der darauf erfolgten Buchungen sind innerhalb des Tauschrings öffentlich. Bei Eintritt in den Tauschring kann die Identität des Teilnehmers durch Personalausweis, Führerschein o.ä. überprüft werden.


7. RECHTSANSPRÜCHE UND HAFTUNG


Die auf den Tauschkonten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in "klingender Münze" oder einer anderen Währung eingefordert werden. Die Umrechnung von Mariengroschen kann nur in Minuten erfolgen und hat keinen Geldwert. Die Leistungen dürfen den Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht übersteigen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Regelungen steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Verhältnisse sind Sache der Teilnehmer. Der Tauschring haftet weder für an die Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen noch für eventuelle Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Schadensfälle aus einem Tausch sind zwischen den Partnern direkt zu regeln.

Der Tauschring ist nur Vermittler unter den Teilnehmern, übernimmt die Verbuchung auf den Zeitkonten im Falle eines Tauschvorgangs und haftet nicht für die erbrachten Leistungen.


8. KONTAKTE ZU ANDEREN TAUSCHRINGEN


Der Tausch mit Teilnehmern anderer Tauschringe ist möglich, wenn die Tauschring-Zentralen dies vereinbart haben.

Zusätzlich zu Anbieter bzw. Nehmer ist auf der Tauschmitteilung der jeweilige Tauschring der Teilnehmer einzutragen.


9. AUSTRITT


Teilnehmer können den Tauschring Braunschweig jederzeit verlassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet beim Verlassen des Tauschrings Braunschweig keinen negativen Kontostand zu haben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, wird er "Inaktiv" gesetzt. Zeitguthaben werden nicht vergütet.

Wenn dies nicht durch Austausch von Zeitguthaben möglich ist, können Zeitguthaben auf andere Teilnehmer oder die Tauschring-Zentrale übertragen oder Zeitdefizite von anderen Teilnehmern übernommen werden.

 

10. AUSSCHLUSS


Teilnehmer können im Einzelfall auch ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Spielregeln oder Vereinbarungen wiederholt und in bedeutendem Maße nicht einhalten, oder sich anderen Teilnehmern gegenüber schädigend verhalten. Ein Ausschluss muss begründet werden und auf einem beschlussfähigen Treffen bestätigt werden.


11. BESCHLUSSFÄHIGE TAUSCHRINGTREFFEN


Von den regelmäßigen Tauschring-Treffen sind drei im Jahr beschlussfähig. Im Februar, im Juni und im November eines Jahres können jeweils auf dem ersten Treffen Beschlüsse durch die Teilnehmer gefasst werden. Diese Versammlungen gelten als Entscheidungsgremium, das Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben an Arbeitsgruppen oder Einzelpersonen delegieren kann. Dazu wird mit Tagesordnung gesondert eingeladen.

Auf Antrag kann die Versammlung auf einem Tauschring-Treffen mit einfacher Mehrheit beschließen, eines der kommenden Tauschring-Treffen zum zusätzlichen Entscheidungsgremium zu bestimmen. Zu diesem beschlussfähigen Tauschring-Treffen ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mit Tagesordnung einzuladen.

Regeländerungen erfordern eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Teilnehmer, bei anderen Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit. Die Tauschring-Spielregeln dürfen frühestens nach 6 Monaten geändert werden.

Das erste Tauschring-Treffen im November gilt als Jahreshauptversammlung. Dabei werden auch die für den Tauschring notwendigen Funktionen beschlossen und notfalls ergänzt.

Zur Zeit werden folgende Tätigkeiten im Tauschring festgestellt:


Außenvertretung und Vertretung in besonderen Fällen

Keine Funktionsbeschreibung

Öffentlichkeitskontakte, Presse-, Öffentlichkeitsarbeit

Keine Funktionsbeschreibung

Kassenführer

Nimmt den Aufnahmebeitrag, die Jahresbeiträge und Spenden gegen Quittung entgegen. Stellt nach Möglichkeit ein Konto zur Verfügung um Jahresbeiträge per Überweisung entgegen nehmen zu können. Händigt gegen Beleg Geld aus der Kasse aus, zur Kostendeckung von Ausgaben, die von den zuständigen Funktionären oder der Versammlung beschlossen worden sind. Berichtet einem Tauschring-Treffen im April, welche Teilnehmer den Jahresbeitrag nicht gezahlt haben und übermittelt dem Zeitkontenführer eine Liste mit den Teilnehmern die bezahlt haben.

Kassenprüfer.

Prüft vor der jährlichen Hauptversammlung und vor jedem personellen Wechsel des Kassenführers die Unterlagen des Kassenführers.

Zeitkontenführer

Nimmt Aufnahmeanträge entgegen wenn ein Beleg für die Zahlung des Aufnahmeantrages vorliegt und führt auf dieser Grundlage die Teilnehmerliste. Führt Änderungsanträge von Teilnehmern aus. Nimmt ordentliche Tauschmitteilungen entgegen und führt auf dieser Grundlage die Zeitkonten.

Zeitkontenprüfer

Prüft vor der Jahreshauptversammlung und vor jedem personellen Wechsel des Zeitkontenführers die Unterlagen des Zeitkontenführers.

Erstellung der Tauschringzeitung

Keine Funktionsbeschreibung

Moderation, Sitzungsleitung

kann auch wechseln

Mitgliederbetreuung

Keine Funktionsbeschreibung


EDV-Beauftragter

Ist zuständig für den Internetauftritt und die Betreuung der Rechner, die von anderen Tauschring-Funktionären genutzt werden. Zeichnet Tauschmitteilungen ab, die über Arbeiten in diesem Zusammenhang erstellt werden und delegiert Aufgaben aus diesem Gebiet an andere Teilnehmer, die sich dafür zur Verfügung stellen.

Raum-Beauftragter

Verbindungsglied zwischen dem Tauschring und der Organisation die die Räume für unsere Treffen zur Verfügung stellt. Befugt Mietverträge und andere verbindliche Abmachungen mit Vermietern zu treffen. Soll nach Möglichkeiten suchen, die Treffen auch in einem anderen Raum als dem üblichen abhalten zu können, falls der übliche Raum einmal nicht (mehr) zur Verfügung steht. Sorgt dafür, dass in jedem Falle jemand den Raum rechtzeitig zugänglich macht, der Raum rechtzeitig verlassen wird und danach wieder in einem ordentlichen Zustand ist. Achtet darauf, dass der übliche Raum mindestens einen Monat im Voraus zu den üblichen Treffen verfügbar ist. Kann vom Kassenführer Geld für anfallende Miete, Heizung und dergleichen anfordern.


SCHLUSSBEMERKUNG


Der Tauschring Braunschweig wurde am 8.8.1996 gegründet und die ersten Tauschring-Spielregeln beschlossen. Unser Tauschring hat seitdem viele Kontakte ermöglicht und durch den Austausch persönlicher Zeitzuwendung geholfen, individuelle Belastungen abzubauen. Wir haben nicht jedes Jubiläum mit der notwendigen Achtung und Freude gefeiert. Unsere ersten Spielregeln haben sich in der Hauptsache bewährt und den Zeitaustausch unter uns Teilnehmern ermöglicht und bei vertretbarer Reibung sichergestellt. Unser Tauschring lebt durch uns Teilnehmer und nicht durch unsere Regeln. Gegenseitige Achtung und Zeitbewertung sind nicht durch Regelwerke und deren Überwachung oder sogar Ahndung zu ersetzen.